Internatsordnung

Ein gutes Miteinander erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln:

Das Internat der HBLA Ursprung stellt für die Schülerinnen und Schüler für die Dauer des Unterrichtsjahres eine Art zweite Heimat dar.

Es versucht daher ein möglichst positives Umfeld zu schaffen, damit sich die Schülerinnen und Schüler wohl fühlen und ein erfolgreicher Schulbesuch möglich ist.

Damit das gelingen kann, braucht es aber auch den verantwortungsvollen Blick auf die Internatsgemeinschaft und die Einhaltung der in dieser Internatsordnung enthaltenen Punkte:

1. Wir bemühen uns um ein gutes Miteinander aller Teile der Internatsgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Mitarbeiter), das von gegenseitigem Respekt und Wohlwollen getragen ist. Dazu gehört auch die Bereitschaft diese Gemeinschaft aktiv mitzugestalten und Aufgaben und Dienste zu übernehmen.

2. Die Struktur und die Angebote des Internats stellen eine Basis dar, die die Schülerinnen und Schüler fördern soll und sie dabei unterstützt, ihr Ausbildungsziel zu erreichen.

3. Wir lüften nach dem Wecken die Zimmer und verrichten anschließend die Morgentoilette. Damit unser Reinigungsteam die Zimmer sauber halten kann, müssen diese in ordentlichem Zustand vor Schulbeginn hinterlassen werden.

4. Die Essenszeiten ergeben sich aus der Tageseinteilung (Anhang).

5. Während des Vormittags ist ein Aufenthalt in den Internatszimmern nicht möglich, damit das Reinigungsteam ungestört arbeiten kann. Die Zimmer sind in Abwesenheit abzusperren. Wer am Vormittag ins Internat will, wendet sich an die diensthabenden Erzieherinnen/Erzieher im Internat I.

6. An unterrichtsfreien Nachmittagen gilt die Tageseinteilung (Anhang).

7. In den Studierstunden (siehe Tageseinteilung) sind alle Schülerinnen und Schüler in ihren Zimmern zum Lernen und Hausübung machen. Damit ein positives Lernklima möglich ist, achten alle auf entsprechende Ruhe, die Zimmer werden in dieser Zeit auch nicht verlassen. Lerngemeinschaften sind nach Rücksprache mit den Erzieherinnen und Erziehern in den allgemeinen Lernräumen oder Gemeinschaftsräumen möglich.

8. Ab 21.00 Uhr dürfen sich keine Schüler aus dem Internat 2 im Internat 1 aufhalten. Das gilt auch für den Haupteingangsbereich vor der Schule und dem Internat1.

9. An Freitagen fahren die Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht nach Hause.

Die Anreise erfolgt am Sonntag (oder Feiertag) frühestens um 18.30 Uhr bis spätestens um 21.15 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die aus dringenden Gründen nicht rechtzeitig anreisen können, verständigen umgehend die Erzieherinnen und Erzieher:

Internat 1: 0662-480301-65 (Handy: 0664 819 54 22)
Internat 2: 0662-480301-80 (Handy: 0664 611 29 00)
E-mail: erzieher@ursprung.at 

10. Schülerinnen oder Schüler, die an offenen Wochenenden im Internat bleiben, tragen sich bis spätestens Mittwoch, 20.00 Uhr in die ausgehängte Liste ein. Jene, die nach Hause fahren, verlassen das Internat nach Unterrichtsschluss. Sollten Schülerinnen oder Schüler generell erst am Montag zum Unterricht anreisen wollen, bestätigen das die Eltern schriftlich.

11. In der Freizeit am Nachmittag dürfen sich die Schülerinnen und Schüler ohne eigens eingeholte Erlaubnis im Schulbereich (Sporteinrichtungen, Schule, Betrieb) aufhalten.

12. Nach Abmeldung bei den Erzieherinnen und Erziehern ist ein Aufenthalt auch außerhalb des Schulbereiches (Elixhausen, Stadt, usw.) möglich. Ausgänge außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten bedürfen der Genehmigung der Erzieherinnen und Erzieher. Das Jugendschutzgesetz ist dabei zu beachten. Am Ende des Ausganges melden sich die Schülerinnen und Schüler persönlich wieder zurück. Die Weitergabe und missbräuchliche Verwendung von Schlüsseln ist untersagt.

13. Schülerinnen und Schüler, die von der Schule beurlaubt werden, melden sich bei den Erzieherinnen bzw. Erziehern schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formblatt ab, wenn auch das Internat betroffen ist. Beurlauben kann für 1 Stunde: der Klassenlehrer/ für 1 Tag: der Jahrgangsvorstand/ länger als einen Tag: der Direktor Ist nur das Internat betroffen (z.B. eine Nacht), dann sind die diensthabenden Erzieherinnen/Erzieher um Beurlaubung zu ersuchen, bei nicht eigenberechtigten Schülerinnen und Schülern setzt das eine entsprechende Bestätigung der Erziehungsberechtigten voraus.

14. Radiogeräte, CD-Player u.ä. (in Zimmerlautstärke) können im Zimmer verwendet werden, Fernsehgeräte nur von Schülerinnen und Schülern der 4. und 5. Jahrgänge. Andere Elektrogeräte sind feuerpolizeilich verboten (mit Ausnahme von Föhn u. Rasierapparat).

15. Computer können mitgenommen werden, das Internat stellt für jeden Schüler/jede Schülerin einen Internetanschluss zur Verfügung – die Bestimmungen der EDV-Richtlinie der Schule sind dabei einzuhalten. Der Internetzugang ist nur bis 21.00 Uhr aktiviert (Ausnahme 4. und 5. Jahrgang), während der Nachtruhe ist die Benützung untersagt. Bei nicht Einhaltung der Regelung können die Geräte vorübergehend abgenommen werden.

16. Porno- und Gewaltmedien jeglicher Art sind strengstens verboten. Dies beinhaltet auch PC-und Konsolenspiele.

17. Wir bemühen uns, alle Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln. Sollte ein Schaden entstehen, ist dieser bei den Erzieherinnen und Erziehern zu melden und eine schriftliche Schadensmeldung im Sekretariat der Schule abzugeben. Bei mutwillig oder fahrlässig verursachten Schäden ist voller Ersatz zu leisten.

18. Die Räumlichkeiten von Schule, Internat und Speisesaal dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Hausschuhe dürfen außerhalb der Gebäude nicht getragen werden. Schmutzige Schuhe (Turn-, Straßen-, Praxisschuhe und Stiefel) sowie Praxiskleidung werden im Garderobenschrank verwahrt.

19. In den Zimmern und Kästen halten wir eine entsprechende Ordnung, damit sich alle Internatsbewohner wohl fühlen können und den Reinigungskräften die Ausübung ihrer Tätigkeit möglich ist. Die Erzieherinnen und Erzieher können fallweise im Beisein der Schülerin /des Schülers eine Kastenkontrolle durchführen.

20. Die Teeküchen stehen den Schülerinnen und Schülern zur Zubereitung von heißen Getränken zur Verfügung. Vor dem Kochen von Speisen werden die Erzieherinnen und Erzieher informiert. Die notwendigen Utensilien bringen die Schüler selber mit, sie kümmern sich auch darum, dass die Teeküchen wieder ordentlich verlassen werden.

21. Im Speisesaal bemühen wir uns um eine gute Essenskultur, die allen eine angenehme Zeit ermöglicht. Aus dem Speisesaal dürfen Besteck und Geschirr nicht mitgenommen werden.

22. Die Kästen sind immer versperrt zu halten. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht im Zimmer (Kasten) verwahrt werden, sondern z.B. beim örtlichen Geldinstitut. Diebstähle sind sofort zu melden! Im Übrigen kann keine Haftung übernommen werden.

23. Der Konsum und Besitz von Alkohol, Tabakwaren und anderer Suchtmittel ist auf dem gesamten Internats- und Schulareal, und auch im näheren und weiteren Umfeld der Schule (z.B. auf Bänken an Wegen, im Wald etc.) verboten.

24. Kranke Schülerinnen und Schüler melden sich unverzüglich bei den Erzieherinnen/Erziehern. Sie kümmern sich um die notwendige Versorgung und Betreuung. Die jeweiligen Zimmerkolleginnen und -kollegen übernehmen die Versorgung mit Essen. Um dem Kranken ein die Erholung förderndes Umfeld zu schaffen, sind Krankenbesuche nur mit Erlaubnis der Erzieherinnen und Erzieher möglich. Im Falle einer schwereren und länger andauernden Krankheit ist eine Abholung durch die Eltern notwendig.

25. Die HBLA Ursprung als Schule mit Umweltzeichen legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt, daher verpflichten wir uns auch im Internat dazu, den Müll zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu geben. Die Müllbehälter in den Zimmern sind bei Bedarf von den SchülerInnen selbst zu entleeren, jedenfalls aber spätestens am Freitag Früh. Die Sammelbehälter auf den Stockwerken werden einmal pro Woche von den Schülern entleert, und zwar am Freitag vor dem Frühstück. Der Biomüll und Restmüll wird von den Reinigungsdamen entsorgt.

26. Von internatsfremden Personen (Eltern, Bekannte, Freunde,…) erwarten wir, dass sie sich im jeweiligen Erzieherbüro anmelden, Besuche sind nur mit Wissen der Erzieherinnen und Erzieher erlaubt. Das gilt auch für Besuche von SchülerInnen im jeweils anderen Internat.

Sanktionen bei Nichtbeachtung: Bei Nichtbeachtung der Internatsordnung werden die Schülerinnen und Schüler zuerst ermahnt und eventuell zu Sozialdiensten herangezogen.

Bei Störung und Nichteinhaltung des Studiums wird dieses nachgeholt.

Falls es Probleme mit den Punkten der Internatsordnung gibt und es zu mehrmaligen Verstößen kommt, erfolgt eine Ermahnung durch den Direktor, davon werden die Eltern schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Darauf folgt die Androhung des Internatsauschlusses durch den Direktor.

Bei wiederholten Verstößen ist eine Wiederaufnahme für das nächste Schuljahr nicht mehr möglich.

Bei schweren Vergehen – darunter fallen sämtliche Verstöße gegen das Alkoholverbot, das Vortäuschen von Krankheit, Diebstahl, physische und psychische Übergriffe gegen MitschülerInnen,… kann auch sofort die Ausschlussandrohung oder der Ausschluss erfolgen.